Diese „Rahmenausschreibung“ regelt die allgemeinen Grundlagen des Wettspielbetriebes für Turniere auf der Anlage des Golfclubs Haus Oefte e.V. Unabhängig davon wird für jedes Wettspiel eine Turnierausschreibung aufgestellt, in der ergänzende und konkretisierende Informationen gegeben werden. Zusätzlich gelten die in der „Haus- und Spielordnung“ zusammengefassten Regelungen sowie die aktuellen „Platzregeln“.
1. Spielbedingungen:
Gespielt wird nach den Offiziellen Golfregeln (einschl. Amateurstatut) des Deutschen Golf Verbandes e.V. mit örtlich gültigen Platzregeln. Alle Wettspiele werden nach den DGV Vorgaben- und Spielbestimmungen 2012-2015 ausgerichtet. Einsichtnahme in diese Verbandsordnungen ist im Sekretariat möglich.
2. Abschläge:
Gespielt wird von den Abschlägen.
3. Teilnahmeberechtigung:
Grundsätzlich können alle spielberechtigten Mitglieder an Clubturnieren teilnehmen. Einschränkungen hinsichtlich Alter, Geschlecht, Höchstvorgabe etc. werden in der Turnierausschreibung gesondert angegeben. Bei den Clubmeisterschaften sind nur Mitglieder teilnahmeberechtigt, die den Golfclub Haus Oefte zu ihrem Heimatclub erklärt haben. Maßgeblich für die Teilnahmeberechtigung ist die am Tage des Meldeschlusses gültige DGV-Stammvorgabe / Clubvorgabe.
4. Lochwettspiele:
Ablauf, Vorgabenverteilung und Fristen von Lochwettspielen werden in den jeweiligen Turnierausschreibungen konkret geregelt.
5. Mindestteilnehmerzahl:
Die Mindestteilnehmerzahl für ein Turnier beträgt 8 Spieler bzw. Spielerpaare. Ausnahmen werden ggf. in der Turnierausschreibung festgelegt.
6. Höchstteilnehmerzahl:
Bei Angabe einer Höchstteilnehmerzahl wird ggf. eine Warteliste geführt.
7. Meldung/Meldeschluss:
Meldungen können online unter www.golfclub-oefte.de oder per Eintrag in die Meldeliste am Schwarzen Brett erfolgen. Der Meldeschluss wird in der Turnierausschreibung bekannt gegeben.
8. Zusammenstellung der Spielergruppen:
In vorgabenwirksamen Wettspielen werden die Spielergruppen in der Regel nach Vorgaben zusammengestellt. Bei nicht vorgabenwirksamen Wettspielen können die Spielergruppen auch nach anderen Kriterien zusammengestellt werden. In jedem Fall liegt die letzte Entscheidung über die Gruppeneinteilung bei der Wettspielleitung.
9. Zählerbestimmung:
Die Zähler werden von der Spielleitung bestimmt und durch Computerausdruck auf der Zählkarte vermerkt. Fällt ein Spieler aus, so einigen sich die verbleibenden Spieler einvernehmlich oder holen eine Entscheidung durch die Wettspielleitung ein.
10. Nenngebühr:
Die Nenngebühr beträgt in der Regel für Erwachsene 15 € und für Jugendliche 5 €. Die Nenngebühr wird am Ende des Jahres per Rechnung eingezogen.
11. Spielleitung:
Die Mitglieder der Spielleitung werden vor Beginn des Wettspiels auf der Startliste bekannt gegeben. Starter handeln im Rahmen ihrer Aufgabe im Auftrag der Spielleitung.
12. Startzeiten:
Startzeiten können am Schwarzen Brett eingesehen werden. Mitglieder, die ihre Mobil Nr. hinterlegt haben, werden per SMS benachrichtigt.
13. Änderungsvorbehalt:
Bis zum 1. Start hat die Spielleitung in begründeten Fällen das Recht, die Ausschreibung zu ändern. Nach dem 1. Start sind Änderungen der Ausschreibung nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände zulässig.
14. Abspielzeit:
Für die Einhaltung der Abspielzeit gilt Regel 6.3 der offiziellen Golfregeln. Die Abspielzeit ist die auf der Startliste angegebene Zeit oder die Zeit des Aufrufs für die Spielergruppe durch den Starter, je nachdem, was später liegt.
15. Caddies / Trolleys / Carts:
Caddies und elektrische Trolleys sind grundsätzlich erlaubt. Durch die Wettspielausschreibung kann dies aber eingeschränkt werden. Die Benutzung von Elektro-Carts ist in Wettspielen nicht erlaubt.
16. Üben:
Für Üben vor, zwischen oder während der Spielrunden gilt Regel 7 der offiziellen Golfregeln ohne Einschränkungen.
17. Spielgeschwindigkeit:
Jeder Spieler einer Spielergruppe ist dafür verantwortlich, dass die Runde zügig und ohne unangemessene Verzögerung gespielt wird. Stellt die Spielleitung fest, dass eine Spielergruppe den Anschluss an die vorangehende Spielergruppe verloren hat, so kann sie eine Ermahnung aussprechen. Wenn im weiteren Spielverlauf zusätzliche Verzögerungen auftreten, so kann die Spielleitung zwei Strafschläge für jeden Spieler der Spielergruppe verhängen.
18. Drohende Gefahr:
Hat die Spielleitung das Spiel wegen drohender Gefahr ausgesetzt, so gilt Regel 6.8 mit Anmerkung. Danach müssen die Spieler das Spiel unverzüglich unterbrechen und dürfen es nicht wieder aufnehmen, bevor die Spielleitung eine Wiederaufnahme angeordnet hat. Versäumt ein Spieler, das Spiel unverzüglich zu unterbrechen, so ist er disqualifiziert. Die folgenden Signaltöne werden bei drohender Gefahr eingesetzt:
Unbenommen hiervon kann ein Spieler, wenn er Blitzgefahr als gegeben ansieht, das Spiel unterbrechen (Regel 6-8a.II).
19. Abgabe der Zählkarten:
Die Zählkarte ist unverzüglich nach Beendigung des Wettspiels im Sekretariat bzw. beim Caddymaster abzugeben, nachdem der Zähler sie unterschrieben und der Spieler sie gegengezeichnet hat.
20. Entscheidung bei gleichen Ergebnissen:
Bei gleichen Ergebnissen werden im Zählspiel bis zu einer Entscheidung die letzten 9, 6, 3, 1 Löcher gewertet, im Netto unter Vorgabenanrechnung / Vorgabenverteilung. Bei Start von unterschiedlichen Abschlägen erfolgt das Stechen nach dem Schwierigkeitsgrad der Löcher entsprechend der Vorgabenverteilung (1, 18, 3, 16, 5, 14, 7, 12, 9). Bei weiterer Gleichheit zählen die 6 Löcher mit den Schwierigkeitsgraden 1, 18, 3, 16, 5, 14; danach 1, 18, 3 und schließlich das schwerste Loch. Danach entscheidet das Los.
Bei Clubmeisterschaften findet im Zählspiel ein „sudden-death“Stechen um den ersten Platz durch Spielfortsetzung statt. Das Wettspiel wird solange lochweise verlängert, bis die Entscheidung durch ein besseres Ergebnis eines Teilnehmers an einem Loch vorliegt.
Gibt es im Lochwettspiel Gleichstand nach 18 Löchern, so wird die festgesetzte Runde um so viele Löcher verlängert wie zur Entscheidung notwendig sind.
21. Preise:
Art und Zahl der Preise werden von der Spielleitung festgelegt und in der Turnierausschreibung bekannt gegeben. Brutto- und Nettopreise können nicht zusammen gewonnen werden. Es gilt „Doppelpreisausschluss“. Hat sich ein Preisgewinner für die Siegerehrung bei der Spielleitung entschuldigt, wird sein Preis aufbewahrt und nachgereicht. Bei unentschuldigtem Fehlen verfällt der Preis. Ausnahmen sind möglich und werden im Einzelfall geregelt. Wanderpreise gehen nur vorübergehend in den Besitz des Siegers über.
22. Beendigung des Wettspiels:
Zählspiele gelten mit der offiziellen Bekanntgabe der Ergebnisse als beendet, Lochspiele mit der Meldung des Ergebnisses an die Spielleitung.
23. 9 Loch Turniere:
Vorgabenwirksame Golfturniere können über 9 oder über 18 Löcher ausgetragen werden. Einzelheiten dazu werden in den jeweiligen Turnierausschreibungen bekannt gegeben und richten sich im Übrigen nach den Ausführungen des DGV Spiel- und Wettspielhandbuchs 2012-2015, Kapitel 3.5.
24. Extra Day Score (EDS):
Auch außerhalb von vorgabenwirksamen Turnieren können vorgabenwirksame Ergebnisse im Rahmen einer EDS Runde über 9 oder 18 Löcher erzielt werden. Spielberechtigt sind Spieler der HCP Klassen 2 bis 6 (HCP -4,5 bis -54). Die erstmalige Erspielung eines Handicap -36 ist nur in einem vorgabenwirksamen Turnier, nicht aber in einer EDS Runde möglich. EDS Runden können nach vorheriger Anmeldung im Sekretariat und nur im Heimatclub gespielt werden. Es darf nur eine EDS Runde am Tag gespielt werden. Der Zähler muss ein HCP von mindestens -36 haben. Die Zählkarte muss unverzüglich nach dem Spiel unterschrieben im Sekretariat abgegeben werden. Die Spielleitung liegt beim Sportausschuß. Weitere Informationen zu EDS Runden sind in den DGV Vorgabensystem 2012-2015 Kapitel 3.8 nachzulesen.
25. Datenschutz:
Im Rahmen der Wettspielabwicklung ist es unerlässlich, Personendaten zu veröffentlichen. Auf der Golfanlage wird eine Startliste und nach Abschluss des Wettspiels eine Ergebnisliste ausgehängt. Mit der Meldung zum Wettspiel willigt der Spieler ein, dass im Internet sein Name, seine Vorgabe, seine Startzeit und sein Wettspielergebnis passwortgeschützt veröffentlicht werden.
Essener Golfclub Haus Oefte e.V.
Essen, 10. April 2012
Spielausschuss